Gremien in der Schule

Hier finden Sie Informationen über die schulischen Gremien, in denen Eltern mitwirken.

Elternbeirat

Der Schulelternbeirat übt die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus. Zu den wichtigsten Aufgaben dieses Gremiums gehören:

  • Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern
  • Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte in der Schule
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule

Der Schulelternbeirat wird durch die Gemeinschaft aller Klassenelternbeiräte und deren Vertreter gebildet. Die Mitglieder des Gremiums wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter für zwei Jahre aus ihren Reihen.

In der Regel tagt der Schulelternbeirat einmal pro Schulhalbjahr. Eingeladen werden alle Klassenelternbeiräte, deren Stellvertreter und die Schulleitung. In den Sitzungen sollen alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.


Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium der Schule, in dem Lehrer und Eltern gemeinsam vertreten sind und so die Möglichkeit haben, das Schulleben gemeinsam zu gestalten. Mitglied der Schulkonferenz kann jedes Elternteil werden, auch wenn sie oder er nicht dem Schulelternbeirat angehört. Die Elternvertreter in der Schulkonferenz werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft gewählt.

Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also

  • die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte fünf Lehrkräfte
  • der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern fünf Elternvertreter.

Die Amtszeit der Schulkonferenz beträgt zwei Jahre.